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Der AfD-nahe Arbeitnehmerverein Zentrum hat vor dem Landesarbeitsgericht Hannover einen Teilerfolg gegen die Volkswagen-Tochter Group Services errungen. Das Gericht gab einer Kernforderung der Kläger im Berufungsverfahren statt. VW verliert damit in einem juristisch wie politisch brisanten Streit einen wichtigen Punkt.
Worum geht es im Verfahren?
Der Verein Zentrum bezeichnet sich selbst als alternative Arbeitnehmerorganisation und steht der AfD politisch nahe. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand der Zugang zum VW-Werk. Die VW-Tochter Group Services hatte dem Verein den Werkszutritt verweigert. Zentrum klagte dagegen und forderte das Recht, im Betrieb für sich werben zu dürfen.
Das Landesarbeitsgericht Hannover hat dieser Kernforderung nun stattgegeben. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts. Details zum vollständigen Urteil waren zunächst nicht bekannt. Das Berufungsverfahren läuft damit in einem zentralen Punkt zugunsten des Vereins.
IG Metall warnt vor Spaltung der Belegschaft
Die IG Metall hatte den Streit bereits früher kommentiert. Die Gewerkschaft sieht in Zentrum eine Organisation, die den Zusammenhalt der Belegschaften schwächt, und betrachtet den Verein nicht als legitime Arbeitnehmervertretung.
Hintergrund ist auch der bevorstehende Betriebsratswahlzyklus. Im Vorfeld von Betriebsratswahlen gewinnt die Frage, wer Zugang zu Werksangehörigen bekommt, an Gewicht. Wer werben darf, kann Kandidaten aufstellen und Einfluss auf die Betriebsräte gewinnen.
Ernesto Harder wurde im Dezember zum DGB-Bezirksvorsitzenden in Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt gewählt. Die Gewerkschaftsseite verfolgt die Entwicklung bei Volkswagen aufmerksam.
Politisch aufgeladenes Terrain
Der Fall berührt die Frage, welche Organisationen Zutritt zu Großbetrieben bekommen. Bislang haben Gewerkschaften wie die IG Metall dieses Recht kraft Gesetzes. Vereinigungen ohne diesen Status haben es schwerer.
Zentrum versucht, sich als Alternative zu den etablierten Gewerkschaften zu positionieren. Kritiker sehen darin einen Versuch, die politische Nähe zur AfD in die Betriebe zu tragen. Befürworter berufen sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit.
Das Landesarbeitsgericht Hannover ist nicht das einzige Gericht, das sich mit VW-bezogenen Streitfragen befasst. Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte in einem anderen Verfahren festgestellt, dass die Weitergabe von Informationen an das Landeskriminalamt unzulässig war. Das LKA sei keine offizielle Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Wie geht es weiter?
Das Berufungsverfahren ist nach dem jetzigen Urteil noch nicht vollständig abgeschlossen. Zeugenaussagen sollen in weiteren Schritten folgen. Beide Seiten haben die Möglichkeit, auf das Ergebnis zu reagieren.
Für Group Services ist das Urteil eine Niederlage in einem zentralen Streitpunkt. Das Unternehmen muss nun prüfen, wie es mit dem Werberecht des Vereins umgeht. Zentrum kann den Teilerfolg als Signal nutzen.
Einordnung
Das Urteil zeigt, dass auch politisch nahestehende Vereine unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu Betrieben beanspruchen können. Für Volkswagen ist es ein Rückschlag, für die IG Metall eine Herausforderung. Der Streit um die Vertretung der Beschäftigten bei VW ist damit nicht beendet.
