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Vier AfD-Kandidaten dürfen bei den niedersächsischen Kommunalwahlen am 13. September nicht antreten. Lokale Wahlausschüsse haben die Bewerber nicht zugelassen. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) stellt sich hinter diese Entscheidungen.
Behrens: Verfahren läuft korrekt
Die SPD-Politikerin sieht in den Ausschlüssen einen Beleg für funktionierende Kontrollmechanismen. Dass manche AfD-Bewerber zugelassen wurden und andere nicht, zeige die Sorgfalt des Verfahrens. Jeder Fall werde individuell geprüft. Das Ergebnis beweise, dass das System funktioniere.
Die Wahlausschüsse handeln auf kommunaler Ebene. Sie prüfen die eingereichten Kandidaturen und entscheiden über deren Zulassung. Grundlage sind die geltenden wahlrechtlichen Vorschriften.
CDU greift Innenministerin an
Aus der Opposition kommt harte Kritik. CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner griff Behrens im Landtag frontal an. Die CDU wirft der Ministerin politisch motiviertes Handeln vor. Lechner spricht von einem Verfassungstreue-Check, der rechtlich fragwürdig sei.
Die CDU sieht das passive Wahlrecht in Gefahr. Behrens weist diese Vorwürfe zurück.
Streit um Maßstäbe und Verfahren
Im Kern geht es um die Frage, nach welchen Kriterien Kandidaten ausgeschlossen werden dürfen. Die CDU bezweifelt, dass die Entscheidungen rechtlich standfest sind. Behrens verteidigt die Unabhängigkeit der Wahlausschüsse.
Die Ministerin betont, dass die Ausschüsse eigenständig und nach geltendem Recht entschieden hätten. Das Innenministerium habe keine direkten Weisungen erteilt. Die Prüfung liege allein bei den zuständigen kommunalen Gremien.
Kommunalwahl am 13. September
Die Kommunalwahlen in Niedersachsen finden am 13. September statt. In vielen Gemeinden, Städten und Landkreisen werden neue Räte und Bürgermeister gewählt. Die Ausschlüsse der vier AfD-Kandidaten sorgen kurz vor dem Wahltermin für politischen Streit.
Die AfD kann gegen die Entscheidungen der Wahlausschüsse rechtlich vorgehen. Ob Beschwerden eingelegt wurden, ist nach aktuellem Stand nicht bekannt.
Grundsatzfragen zum Wahlrecht
Der Konflikt geht über die vier betroffenen Kandidaten hinaus. Er berührt grundsätzliche Fragen des Wahlrechts: Wie weit darf der Staat Kandidaturen einschränken? Welche Kriterien sind zulässig? Diese Fragen beschäftigen Juristen und Politiker gleichermaßen.
Beide Seiten nutzen den Streit für ihre politische Positionierung vor der Wahl.
Fazit
Der Ausschluss von vier AfD-Kandidaten durch kommunale Wahlausschüsse hat eine scharfe Debatte ausgelöst. Innenministerin Behrens verteidigt das Vorgehen als rechtmäßig. Die CDU sieht das Wahlrecht verletzt und greift die Ministerin an. Wenige Wochen vor der Kommunalwahl am 13. September steht Niedersachsen vor einer rechtlich wie politisch strittigen Auseinandersetzung.
