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Mindestens vier AfD-Bewerber dürfen bei der niedersächsischen Kommunalwahl am 13. September nicht antreten. Wahlausschüsse lehnten ihre Zulassung ab. Der Vorwurf: fehlende Verfassungstreue. Das Verfahren löst eine breite politische Debatte aus.
Wer darf kandidieren, wer nicht?
Wer in Niedersachsen als Bürgermeister, Oberbürgermeister oder Landrat kandidiert, muss verfassungstreu sein. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Anforderung gilt speziell für diese Ämter, weil die Gewählten als Beamte in den öffentlichen Dienst treten.
Neu ist, dass Wahlausschüsse erstmals Erkenntnisse des Verfassungsschutzes heranziehen dürfen. Sie prüfen damit schon vor der Wahl, ob ein Kandidat die nötige Verfassungstreue besitzt. Bisher erfolgte diese Prüfung erst vor der Ernennung des Wahlsiegers zum Beamten.
Konkret betroffen ist unter anderem Dirk Hüge. Er will für die AfD bei der Landratswahl im Landkreis Hameln-Pyrmont kandidieren. Ob er zugelassen wird, war zuletzt noch offen. Im Landkreis Osnabrück läuft die Prüfung bei drei weiteren AfD-Bewerbern.
Gelöschte Daten bringen Ministerium unter Druck
Ein zusätzlicher Streitpunkt ist die Datenlage. Die Kommunalaufsicht muss die im Prüfverfahren verwendeten Daten unmittelbar nach der Entscheidung des Wahlausschusses löschen. Das schreibt das Datenschutzrecht vor.
Kritiker sehen darin ein Transparenzproblem. Ausgeschlossene Kandidaten und ihre Partei können die Grundlage der Entscheidung nachträglich kaum noch nachvollziehen. Gegen die Ausschlüsse laufen bereits Klagen. Die gelöschten Daten bringen das niedersächsische Innenministerium unter Druck.
CDU-Chef Lechner übt scharfe Kritik
Die AfD ist nicht die einzige Partei, die das Verfahren ablehnt. CDU-Landeschef Sebastian Lechner kritisiert die Regelung ebenfalls. Er hält die Prüfung vor der Wahl für problematisch. Seine Position: Die Verfassungstreue solle erst geprüft werden, wenn ein Kandidat tatsächlich gewählt worden ist und in ein Beamtenverhältnis übernommen werden soll.
Die niedersächsische Landesregierung unter SPD-Ministerpräsident Stephan Weil hält an dem Verfahren fest. Aus Sicht der Regierung schützt es die Kommunen vor Amtsträgern, die das Grundgesetz ablehnen.
Politische Brisanz kurz vor der Wahl
Die Kommunalwahl am 13. September rückt näher. In den kommenden Wochen stehen noch zahlreiche weitere Entscheidungen der Wahlausschüsse an. Das Verfahren könnte weitere AfD-Kandidaten betreffen.
Für die betroffenen Kandidaten läuft die Zeit. Klagen müssen schnell entschieden werden. Andernfalls ist die Wahl vorbei, bevor ein Gericht über die Zulassung urteilt.
Einordnung
Die Prüfung der Verfassungstreue vor der Wahl ist in dieser Form bisher einmalig in Niedersachsen. Ob die Ausschlüsse vor Gericht standhalten, ist offen. Die Debatte über das Gleichgewicht zwischen Verfassungsschutz und demokratischen Teilhaberechten hält an.
