Knapp 90 Smart Stores versorgen Dörfer und Kleinstädte in Niedersachsen. Sie öffnen auch sonntags, oft ohne eine einzige Arbeitskraft vor Ort. Doch die rechtliche Grundlage dafür fehlt. Die Landesregierung will das Ladenöffnungsgesetz nun reformieren und klare Regeln für die automatisierten Mini-Supermärkte schaffen.
Grauzone mit 90 Standorten
Smart Stores funktionieren ohne Personal. Kundinnen und Kunden öffnen den Laden per App oder Karte. Kameras und Sensoren überwachen den Betrieb. Das Konzept hat sich gerade in ländlichen Regionen verbreitet. Dort schließen klassische Supermärkte seit Jahren.
In Niedersachsen gibt es inzwischen fast 90 solcher Standorte. Viele davon öffnen auch an Sonn- und Feiertagen. Rechtlich bewegen sie sich dabei in einer Grauzone. Das Niedersächsische Ladenöffnungsgesetz erlaubt zwar Ausnahmen für bestimmte Kleinverkaufsstellen. Eine eindeutige Regelung für personallose Automatenmärkte existiert aber nicht.
Die Sonntagsöffnung wird vielerorts geduldet. Doch Planungssicherheit sieht anders aus. Wer einen neuen Smart Store aufbauen will, trägt ein rechtliches Risiko. Das bremst die Expansion des Konzepts.
Wirtschaftlich kaum tragfähig ohne Sonntag
Alle Beteiligten sind sich in einem Punkt einig: Ohne Sonntagsöffnung rechnen sich Smart Stores kaum. Der Sonntag gehört zu den umsatzstärksten Tagen. Gerade in kleinen Gemeinden, wo es sonst keine Einkaufsmöglichkeit gibt, ist er entscheidend.
IHK und CDU fordern deshalb eine gesetzliche Neuregelung. Die CDU-Fraktion im Landtag spricht sich für maximale Freiheiten für Smart Stores aus. Sie will, dass die Läden ohne bürokratische Hürden auch sonntags geöffnet bleiben dürfen.
Die Landesregierung hat das Thema aufgegriffen. Eine Reform des Ladenöffnungsgesetzes ist geplant. Dabei soll es konkrete Vorgaben für Smart Stores geben. Diskutiert werden Kriterien wie Ladengröße und Einwohnerzahl des Standorts.
Andere Bundesländer sind weiter
Niedersachsen ist nicht allein mit dem Problem. Bundesweit fehlt eine einheitliche Regelung. Andere Länder haben aber bereits gehandelt.
Mecklenburg-Vorpommern hat die Sonntagsöffnung von Smart Stores per Gesetz zugelassen. Hessen hat im Landtag grünes Licht für personallose Mini-Supermärkte gegeben. In Schleswig-Holstein wurde diskutiert, die Grenze bei 150 Quadratmetern Verkaufsfläche und 1.500 Einwohnern zu ziehen.
Niedersachsen hinkt dieser Entwicklung hinterher. Dabei ist die Nachfrage nach klaren Regeln aus der Branche groß.
SPD und Gewerkschaften skeptisch
Nicht alle begrüßen die Pläne. Die SPD und Gewerkschaften melden Bedenken an. Ihr Argument: Der Sonntag als arbeitsfreier Tag müsse geschützt bleiben. Eine Ausweitung der Ladenöffnung stehe diesem Grundsatz entgegen.
Dass Smart Stores kein Personal beschäftigen, entkräfte dieses Argument nicht vollständig, so die Kritiker. Denn mittelbar entstehe Druck auf den gesamten Handel. Wer sonntags konkurrenzfähig bleiben will, könnte sich zu weiteren Öffnungen gezwungen sehen.
Die Gewerkschaft ver.di hat sich grundsätzlich gegen eine Ausweitung der Sonntagsöffnung positioniert. Auch innerhalb der Regierungskoalition gibt es unterschiedliche Positionen.
Fazit: Dringender Regelungsbedarf
Die Debatte um Smart Stores zeigt einen echten Regelungsbedarf. Fast 90 Standorte arbeiten ohne klare Rechtsgrundlage. Das ist für Betreiber, Kommunen und Verbraucher unbefriedigend.
Eine Reform des Ladenöffnungsgesetzes ist überfällig. Sie muss einen Ausgleich schaffen: Versorgungssicherheit in ländlichen Regionen auf der einen Seite, Schutz des Sonntags auf der anderen. Wie dieser Ausgleich aussieht, darüber wird im Landtag noch gestritten.
