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Niedersachsen macht Schluss mit der Anbindehaltung von Rindern. Das Landwirtschaftsministerium hat einen Runderlass an die Veterinärbehörden herausgegeben. Das Land ist damit bundesweit das erste, das auf Landesebene so vorgeht. Für viele Betriebe im ländlichen Niedersachsen, darunter auch im Ammerland, beginnt nun eine Phase des Umbaus.
Was das Verbot konkret bedeutet
Bei der Anbindehaltung werden Rinder dauerhaft oder für lange Zeiträume im Stall fixiert. Die Tiere können sich kaum bewegen. Tierärzte und Tierschutzorganisationen kritisieren diese Praxis seit Jahren, weil sie das natürliche Verhalten der Tiere stark einschränke.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte von den Grünen hat das Verbot vorangetrieben. Der Bund hatte keine einheitliche Regelung geschaffen, weshalb Niedersachsen auf Landesebene gehandelt hat.
Der Runderlass richtet sich an die kommunalen Veterinärbehörden, die nun für die Umsetzung vor Ort zuständig sind. Landwirte sollten prüfen, ob ihr Betrieb betroffen ist, und dabei die jeweiligen Übergangsfristen beachten.
Laufstall statt Anbindung: hohe Kosten für kleine Betriebe
Der Umbau auf Laufställe ist aufwendig. Neue Stallgebäude oder umfangreiche Umbauten kosten viel Geld. Für kleine Familienbetriebe kann das existenzbedrohend sein, wie vergleichbare Entwicklungen in anderen Regionen Deutschlands zeigen.
Die EU-Öko-Verordnung verbietet die Anbindehaltung für Bio-Betriebe bereits. Konventionelle Betriebe konnten die Praxis bislang fortführen. Das ändert sich nun in Niedersachsen.
Die Region Hannover hat bereits eine eigene Allgemeinverfügung erlassen, die Betrieben je nach Haltungsform unterschiedliche Übergangsfristen einräumt. Ein ähnliches Modell dürfte landesweit zum Tragen kommen.
Bundesrat stimmt für Übergangsfrist von zwölf Jahren
Auf Bundesebene hat der Bundesrat einem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung zugestimmt, mit einer Übergangsfrist von zwölf Jahren. Niedersachsen geht mit seinem Landeserlass schneller vor. Landwirte müssen die Fristen auf beiden Ebenen im Blick behalten.
Reaktionen aus der Landwirtschaft gespalten
Die Reaktionen aus der Branche sind unterschiedlich. Viele Landwirte verstehen die Richtung des Verbots, sehen jedoch das Tempo als Problem. Investitionen in neue Ställe brauchen Zeit und Planung.
Andere Betriebe haben den Umbau bereits vollzogen oder planen ihn ohnehin. Für sie ändert sich durch den Erlass wenig. Das Verbot trifft vor allem ältere Betriebe mit traditioneller Infrastruktur.
Im Ammerland sind Rinderhaltung und Milchwirtschaft bedeutende Wirtschaftszweige. Wie viele Betriebe dort direkt betroffen sind, hängt von der jeweiligen Haltungsform ab. Landwirte sind aufgerufen, ihre Situation jetzt zu prüfen.
Ein klares Signal mit Folgen
Niedersachsen setzt mit dem Verbot der Anbindehaltung ein tierschutzpolitisches Signal und handelt dort, wo der Bund bislang keine einheitliche Regelung getroffen hat. Für betroffene Betriebe läuft die Zeit für Entscheidungen. Wer jetzt plant und die Fristen kennt, kann den Übergang gestalten. Wer wartet, riskiert Probleme mit den Behörden.
