Niedersachsen bekommt ein neues Wassergesetz. Der Landtag in Hannover hat die Novelle verabschiedet. Sie schafft die rechtliche Grundlage für verbrauchsabhängige Trinkwasserpreise. Wer besonders viel Leitungswasser verbraucht, soll künftig überproportional mehr dafür zahlen.
Gestaffelte Preise als zentrales Instrument
Das Kernstück des Gesetzes ist die Möglichkeit zur Preisstaffelung. Kommunen und Wasserversorger können künftig Tarifsysteme einführen, die den Verbrauch gezielt lenken. Wer sparsam wirtschaftet, zahlt weniger. Wer überdurchschnittlich viel verbraucht, zahlt mehr.
Umweltminister Christian Meyer von den Grünen brachte die Idee auf eine einfache Formel: Wer viel Wasser verbraucht, kann auch mehr dafür zahlen. Die konkrete Ausgestaltung der Tarife obliegt jedoch den jeweiligen Wasserversorgern vor Ort. Das Land gibt nur den gesetzlichen Rahmen vor.
Besonders in Phasen der Wasserknappheit sollen die Tarife dynamisch ansteigen können. Wer dann seinen Garten bewässert oder den Pool befüllt, muss mit deutlich höheren Kosten rechnen. Sparsamere Haushalte sollen von günstigeren Grundtarifen profitieren.
Kommunen bekommen mehr Handhabe bei Knappheit
Das Gesetz stärkt auch die Rechte der Kommunen bei akuter Wasserknappheit. Sie behalten die Möglichkeit, die Bewässerung von Privatgärten und die Befüllung von Pools einzuschränken. Diese Regelung war bereits zuvor möglich, wird aber nun ausdrücklich im Gesetz verankert.
Hintergrund ist der veränderte Wasserhaushalt in Niedersachsen. Vor allem im Sommer verdunstet mehr Wasser als früher. Die Grundwasserspiegel geraten unter Druck. Meyer warnte vor Engpässen: Man müsse verhindern, dass Wasser irgendwann rationiert werden müsse.
Grüne sehen Gesetz als Beitrag zur Klimaresilienz
Die Grünen werteten das neue Gesetz positiv. Wolfgang Aldag, umweltpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion, betonte: Wer Wasser verbrauche, müsse dafür faire Preise zahlen. Das Gesetz mache Niedersachsen widerstandsfähiger gegen die Folgen der Klimakrise.
Die Koalitionsfraktionen stimmten geschlossen für die Novelle. Nicht alle Fraktionen im Landtag zogen jedoch mit.
Kritik aus Teilen des Landtags
Die Abstimmung verlief nicht einstimmig. Einige Fraktionen sahen in der Preisstaffelung einen zu starken Eingriff in die kommunale Preisgestaltung. Andere bezweifelten die praktische Umsetzbarkeit dynamischer Tarife.
Kritiker wiesen auch darauf hin, dass Haushalte mit niedrigem Einkommen durch höhere Wasserpreise unverhältnismäßig belastet werden könnten. Das Gesetz beantwortet diese soziale Frage nicht. Die Wasserversorger müssen diese Abwägung bei der Tarifgestaltung selbst treffen.
Umsetzung liegt bei den Versorgern
Das Landesgesetz verpflichtet die Wasserversorger nicht zur Einführung gestaffelter Preise. Es erlaubt sie lediglich. Ob und wie die neuen Möglichkeiten genutzt werden, entscheiden die Kommunen und ihre Versorger eigenständig.
Die Auswirkungen für Verbraucher werden damit je nach Region unterschiedlich ausfallen. In Gebieten mit angespannter Wasserversorgung dürfte der Druck zur Einführung neuer Tarife größer sein als anderswo.
Fazit
Niedersachsen setzt beim Wassersparen auf finanzielle Anreize statt auf Verbote. Das neue Wassergesetz gibt Kommunen ein Instrument an die Hand, das sie bislang nicht hatten. Ob es wirkt, hängt davon ab, wie viele Versorger die neuen Möglichkeiten auch tatsächlich nutzen. Die Weichenstellungen finden nicht im Landtag statt, sondern in den Rathäusern und Versorgungsbetrieben vor Ort.
