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Niedersachsens Landesregierung hat ein neues Besoldungsgesetz für Beamtinnen und Beamte beschlossen. Finanzminister Gerald Heere von den Grünen stellte die Reform vor. Sie sieht höheres Weihnachtsgeld, einen ausgeweiteten Familienzuschlag und steigende Kinderzuschläge vor. Der Beamtenbund übt scharfe Kritik.
Was sich konkret ändert
Der bisherige Zuschlag für Verheiratete entfällt als exklusives Merkmal. Künftig erhalten alle Beamtinnen und Beamten diesen Zuschlag, unabhängig vom Familienstand. Die Kinderzuschläge steigen. Zum Jahresende soll mehr Weihnachtsgeld ausgezahlt werden als bisher.
Heere begründete die Neuregelung mit dem Ziel, die Besoldung verfassungskonform zu halten. Ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen Niedersachsen steht zwar noch aus. Die Landesregierung handelt dennoch vorausschauend. Andere Bundesländer haben die Erfahrung gemacht, dass Abwarten teuer werden kann.
Der bundesweite Druck auf die Länder
Das Bundesverfassungsgericht hat in den vergangenen Jahren mehrfach Beamtenbesoldungen für verfassungswidrig erklärt. Das Alimentationsprinzip aus Artikel 33 des Grundgesetzes schreibt eine amtsangemessene Versorgung vor. Berlin etwa muss seine Besoldung der Jahre 2008 bis 2020 rückwirkend korrigieren. Die dortigen Nachzahlungen werden auf mindestens 1,2 Milliarden Euro geschätzt.
Schleswig-Holstein plant rückwirkende Erhöhungen von 3,2 Prozent für 2025 und rund vier Prozent für 2026. Je nach Besoldungsgruppe entspricht das Nachzahlungen von 3.000 bis 13.000 Euro pro Beamten. Niedersachsen will solche Nachzahlungen durch frühzeitiges Handeln vermeiden.
Beamtenbund: Reform löst das Grundproblem nicht
Der Niedersächsische Beamtenbund und der dbb Niedersachsen üben deutliche Kritik an den Plänen. Die vorgestellten Maßnahmen reichten bei Weitem nicht aus, heißt es aus beiden Verbänden. Das strukturelle Problem der Alimentation bleibe ungelöst.
Der dbb hält die Reform für grundsätzlich unzureichend. Die Landesregierung lasse nicht erkennen, dass sie die Dimension des Problems verstanden habe. Mehr Weihnachtsgeld und ein ausgeweiteter Familienzuschlag seien zwar positive Schritte, adressierten aber nicht die grundlegende Frage, ob das Gesamtniveau der Besoldung verfassungskonform sei.
Finanzminister: Machbares im Rahmen des Haushalts
Heere verteidigt den Kurs der Landesregierung. Die Änderungen stellten sicher, dass die Besoldung in Niedersachsen verfassungskonform bleibe. Jede Beamtin und jeder Beamte werde am Ende mehr Geld zur Verfügung haben. Dabei wolle das Land die Grenzen des finanziell Machbaren nicht überschreiten.
Die Gewerkschaften fordern strukturelle Korrekturen. Die Landesregierung sucht nach einem Weg, der den Haushalt nicht übermäßig belastet.
Reform als Minimalkonsens
Niedersachsen reagiert auf den wachsenden Druck der Rechtsprechung. Die Reform bringt messbare Verbesserungen für viele Beamtinnen und Beamte. Ob sie vor dem Bundesverfassungsgericht standhält, ist offen. Der Beamtenbund zweifelt daran.
