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Kinder lächeln in die Kamera, empfehlen Produkte, generieren Klicks. Hinter dem Geschäft stehen ihre Eltern. Niedersachsen will dieses Modell des sogenannten Family-Influencing künftig stärker regulieren. Das bestehende Jugendarbeitsschutzrecht gilt als nicht ausreichend für die Realität sozialer Medien.
Kinder als Geschäftsmodell
Der Markt für Familien-Influencer auf Instagram, TikTok und ähnlichen Plattformen ist groß und wächst. Eltern bauen Reichweite auf, indem sie ihre Kinder regelmäßig vor die Kamera holen. Für Werbepartner sind diese Kanäle attraktiv. Ohne die Kinder funktioniert das Geschäftsmodell nicht.
Kritiker sehen darin verdeckte Kinderarbeit. Die Kinder können nicht selbst einwilligen. Sie verstehen die kommerziellen Zusammenhänge nicht. Trotzdem sind sie die zentrale Ware des Formats.
Aktivistinnen wie Toyah Diebel fordern seit Jahren eine Anpassung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Die bestehenden Regeln stammen aus einer Zeit vor Social Media und erfassen diese Form der Vermarktung nicht.
Niedersachsen sieht Handlungsbedarf
Aus Niedersachsen kommen Signale, dass das Land die Situation nicht länger dem freien Markt überlassen will. Ziel ist es, Kinder besser vor kommerzieller Ausbeutung durch ihre eigenen Eltern zu schützen. Konkrete Gesetzentwürfe liegen bislang nicht öffentlich vor. Die politische Richtung ist aber klar: strengere Regeln für den Einsatz von Minderjährigen in bezahlten Social-Media-Inhalten.
Das Thema berührt mehrere Rechtsbereiche. Arbeitsrecht, Datenschutz und das Recht am eigenen Bild sind betroffen. Wer ein Kind für kommerzielle Zwecke fotografiert und die Aufnahmen veröffentlicht, greift in dessen Persönlichkeitsrechte ein, auch als Elternteil.
Kinderärzte sprechen von gravierendem Versagen
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte geht noch weiter. Er wirft Eltern ein „gravierendes Elternversagen“ vor. Der Vorwurf bezieht sich auf kommerzielle Nutzung ebenso wie auf den allgemeinen Umgang mit Kindern in sozialen Medien.
Der Verband fordert harte Regeln für die Plattformen selbst. TikTok, Instagram und andere Anbieter sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Der Schutz von Minderjährigen dürfe nicht allein Eltern überlassen bleiben.
Bundesregierung setzt auf europäische Lösung
Bundesfamilienministerin Karin Prien befürwortet EU-weite Regelungen. Ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren steht dabei im Raum. Prien kann sich auch Maßnahmen für ältere Jugendliche vorstellen. Den wirksamsten Schutz sieht sie auf europäischer Ebene, nicht in nationalen Einzelregelungen.
Australien hat ein weitgehendes Verbot für Kinder unter 16 Jahren auf sozialen Plattformen beschlossen. In Europa ist die Debatte weniger weit fortgeschritten. Die Digitalgesetzgebung der EU enthält bereits Anforderungen zum Schutz Minderjähriger, wird aber als nicht ausreichend bewertet.
Datenschutz und Privatsphäre als Dauerproblem
Neben dem Arbeitsrecht ist der Datenschutz ein zentrales Problem. Viele Eltern posten Fotos ihrer Kinder, ohne die Konsequenzen zu bedenken. Einmal veröffentlichte Bilder können nicht zuverlässig gelöscht werden. Sie verbreiten sich in Netzwerken und landen auf fremden Servern.
Kinder können erst als Erwachsene beurteilen, was ihre Eltern über sie veröffentlicht haben. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beginnt aber nicht erst mit der Volljährigkeit.
Rechtslage bleibt unklar
Das geltende Jugendarbeitsschutzgesetz erfasst klassische Beschäftigungsverhältnisse. Ob ein Kind, das täglich für Instagram-Videos posiert, darunter fällt, ist juristisch nicht eindeutig geregelt. Gerichte haben sich bislang kaum mit dieser Frage befasst.
Niedersachsen könnte mit einer Bundesratsinitiative Druck auf den Bundesgesetzgeber ausüben. Ob und wann das konkret geschieht, ist offen.
Fazit
Der Schutz von Kindern in sozialen Medien ist eine politische Frage. Ob als Mini-Influencer in Werbevideos oder als Motiv auf elterlichen Accounts: Kinder haben keine Wahl. Niedersachsen, der Kinderärzteverband und die Bundesregierung erkennen das Problem. Verbindliche Regeln fehlen aber noch. Solange das so bleibt, entscheiden allein die Eltern, und nicht immer zum Wohl ihrer Kinder.
