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Der Wahlausschuss in Jever hat dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert die Kandidatur für das Landratsamt im Landkreis Friesland verweigert. Grundlage der Entscheidung sind offenbar öffentliche Äußerungen Sicherts im Internet. Der Ausschuss hatte zuvor den Verfassungsschutz, den Inlandsgeheimdienst des Landes, um Auskunft gebeten. Sichert ist damit nicht der einzige AfD-Politiker, der vor der Wahl am 13. September 2026 einem solchen Verfahren ausgesetzt ist.
Neues Gesetz als Grundlage
Das niedersächsische Kommunalwahlgesetz wurde im April 2026 geändert. Die Neuregelung erlaubt es Wahlausschüssen, die Verfassungstreue von Kandidierenden für kommunale Spitzenämter vorab zu prüfen. Bestehen Zweifel, kann ein Bewerber von der Wahl ausgeschlossen werden. Diese Möglichkeit gibt es in Niedersachsen bislang nicht.
Die Änderung zielt auf Kandidaten für Landrats- und Bürgermeisterposten ab. Wer ein solches Amt bekleidet, trägt Verantwortung für die kommunale Verwaltung. Der Gesetzgeber sieht deshalb besondere Anforderungen an die Verfassungstreue dieser Amtsinhaber.
Mindestens acht Verfahren laufen
Aktuell laufen in Niedersachsen mindestens acht solcher Prüfverfahren. Betroffen sind AfD-Politiker, die sich für Landrats- oder Bürgermeisterposten beworben haben. Vier von ihnen stehen bereits konkret vor einem Ausschluss. Die Wahlausschüsse holen dafür Informationen beim Verfassungsschutz ein.
Im Fall Sichert stützt sich die Entscheidung auf öffentlich zugängliches Material. Der Abgeordnete hat sich in sozialen Netzwerken und im Internet geäußert. Diese Aussagen haben den Ausschuss offenbar zu seiner Entscheidung bewogen.
Verfassungsschutz liefert Grundlage
Der niedersächsische Verfassungsschutz wird in den Verfahren direkt von den Wahlausschüssen um Einschätzungen zu einzelnen Kandidaten angefragt. Die Behörde beobachtet die AfD in Niedersachsen seit Jahren als Verdachtsfall. Diese Einstufung ist der formale Rahmen für die Prüfungen.
Die AfD bestreitet die Vorwürfe und kritisiert die Verfahren als politisch motiviert. Sie wertet den Ausschluss Sicherts als Eingriff in den demokratischen Wettbewerb. Rechtsmittel gegen solche Entscheidungen sind möglich.
Kommunalwahl am 13. September 2026
Niedersachsen wählt am 13. September 2026 in allen Landkreisen und Gemeinden neue Kommunalvertretungen. Gleichzeitig werden Landräte und hauptamtliche Bürgermeister direkt gewählt. Die AfD tritt landesweit mit zahlreichen Kandidaten an.
Die Prüfverfahren betreffen ausschließlich Kandidaten für direkt gewählte Verwaltungsspitzen. Kandidaten für Gemeinderäte oder Kreistage sind von der Regelung nicht erfasst.
Bekannter Anwendungsfall
Der Fall Sichert ist der bislang bekannteste Anwendungsfall des neuen Gesetzes. Sichert sitzt als direkt gewählter Abgeordneter im Deutschen Bundestag. Sein Ausschluss von der Kandidatur auf kommunaler Ebene hat entsprechend Aufmerksamkeit erzeugt.
Verfahren dieser Art sind in anderen Bundesländern bislang ohne Vorbild. Ob weitere Länder ähnliche Gesetze einführen, ist offen.
Ausblick
Mindestens acht AfD-Politiker sind von den Verfassungstreue-Prüfungen betroffen, einer wurde bereits ausgeschlossen. Wie viele weitere Verfahren noch zu Ablehnungen führen, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
