Ministerpräsident Olaf Lies, Vizeministerpräsidentin Julia Willie Hamburg und DGB-Chef Dr. Ernesto Harder rufen gemeinsam auf: Niedersachsens Beschäftigte sollen an den Betriebsratswahlen teilnehmen. Der Startschuss fiel am 1. März 2026. Bis Mai läuft die Wahlperiode bundesweit.
Ein ungewöhnliches Bündnis mit klarer Botschaft
Dass eine Landesregierung gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund öffentlich für Betriebsratswahlen wirbt, ist nicht selbstverständlich. In Niedersachsen ist es geschehen. Lies und Hamburg traten Seite an Seite mit DGB-Landeschef Dr. Ernesto Harder vor die Öffentlichkeit.
Harder betonte die demokratische Bedeutung der Wahl. Betriebsräte stünden für Mitbestimmung und Demokratie im Betrieb. Er rief die Beschäftigten in Niedersachsen ausdrücklich auf, sich zu beteiligen. Nur wer wählt, gestaltet die Arbeitsbedingungen im eigenen Unternehmen mit.
Die Landesregierung unterstützt diesen Appell. Für Ministerpräsident Lies ist betriebliche Mitbestimmung kein gewerkschaftliches Nischenthema. Sie ist Teil einer funktionierenden Wirtschaftsdemokratie.
Wer wählen darf und was auf dem Spiel steht
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Leitungsfunktion ab 18 Jahren. Voraussetzung ist, dass der Betrieb mindestens fünf Beschäftigte hat. Erst dann kann überhaupt ein Betriebsrat gewählt werden.
Betriebsräte haben in Deutschland weitreichende Rechte. Sie können bei Arbeitszeiten, Urlaubsplanung und sozialen Angelegenheiten mitbestimmen. Bei betriebsbedingten Kündigungen haben sie ein Anhörungsrecht. Auch bei Umstrukturierungen müssen Arbeitgeber den Betriebsrat einbeziehen.
Diese Rechte greifen aber nur, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist. Und der entsteht nur durch Wahl. Wer nicht wählt, verzichtet auf diesen Einfluss.
Wahlperiode läuft bis Mai 2026
Die Betriebsratswahlen finden regulär alle vier Jahre statt. Der aktuelle Wahlzeitraum begann am 1. März 2026 und endet im Mai 2026. In dieser Zeit können Betriebe die Wahl organisieren und durchführen.
Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten müssen in der Regel einen Wahlvorstand einrichten. Dieser organisiert den gesamten Ablauf. Auch kleinere Betriebe können einen Betriebsrat wählen, sofern die Mindestzahl von fünf Beschäftigten erreicht ist.
Der DGB begleitet den Prozess mit Informations- und Beratungsangeboten. Ziel ist es, möglichst viele Betriebe zur Durchführung einer Wahl zu bewegen und die Beteiligung der Belegschaften zu stärken.
Niedersachsen als Industriestandort mit Mitbestimmungstradition
Niedersachsen ist ein bedeutender Industriestandort. Große Unternehmen wie Volkswagen haben die Mitbestimmungskultur im Land geprägt. Das Land hält als Aktionär Anteile an VW und ist damit selbst Teil des Mitbestimmungsgefüges.
Vor diesem Hintergrund ist das gemeinsame Signal von Landesregierung und DGB auch wirtschaftspolitisch zu lesen. Betriebliche Mitbestimmung soll kein Konfliktfeld sein. Sie soll als Instrument des sozialen Ausgleichs und der betrieblichen Stabilität verstanden werden.
Julia Willie Hamburg hat als Vizeministerpräsidentin und Wirtschaftspolitikerin dieses Thema mitbesetzt. Ihre Beteiligung an dem Aufruf unterstreicht, dass die Landesregierung Mitbestimmung als wirtschaftspolitisches Anliegen begreift.
Fazit: Klares Signal aus Hannover
Das gemeinsame Auftreten von Landesregierung und DGB sendet ein deutliches Signal. Mitbestimmung im Betrieb ist kein Randthema. Sie ist Teil des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Niedersachsens Beschäftigte haben bis Mai 2026 die Möglichkeit, davon Gebrauch zu machen. Der Appell aus Hannover ist klar: Wählen gehen, Mitbestimmung sichern.
