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Die Zulassungsfristen für die niedersächsische Kommunalwahl sind abgelaufen. Mindestens vier AfD-Bewerber dürfen bei der Wahl am 13. September nicht kandidieren. Zwei weitere Kandidaten wurden zugelassen. Die Partei kündigt Klagen an.
Neues Wahlrecht als Grundlage der Entscheidungen
Wer in Niedersachsen ein kommunales Spitzenamt anstrebt, muss seine Verfassungstreue nachweisen. Das schreibt das geänderte Kommunalwahlrecht vor. Wahlausschüsse können Bewerber ablehnen, wenn begründete Zweifel an dieser Treue bestehen. Das Innenministerium und der Verfassungsschutz können dabei Stellungnahmen einbringen.
Die Frist für Zulassungsentscheidungen endete am 29. Juli 2026. Eine nachträgliche Änderung der Kandidatenlisten ist nicht mehr möglich.
Wer darf kandidieren, wer nicht?
Zugelassene Bewerber
Adrian Maxhuni wurde zugelassen. Er will Bürgermeister der Samtgemeinde Bersenbrück im Landkreis Osnabrück werden. Auch ein Kandidat namens Goes erhielt grünes Licht vom zuständigen Wahlausschuss.
Ausgeschlossene Bewerber
Stephan Bothe scheiterte an den Anforderungen. Das Innenministerium hatte unter Einbeziehung des Verfassungsschutzes eine Stellungnahme zu seinem Fall abgegeben. Bothe hat angekündigt, gegen den Ausschluss zu klagen.
Bereits am Dienstag, dem 28. Juli, wurde bekannt, dass Justin Vogel in Herzberg am Harz von der Kandidatur ausgeschlossen wurde. Auch der AfD-Politiker Sichert darf nicht antreten. Insgesamt sind damit mindestens vier AfD-Bewerber von der Kommunalwahl ausgeschlossen.
AfD spricht von „Parteiverbot durch die Hintertür“
Die AfD bezeichnet die Ausschlüsse als „Parteiverbot durch die Hintertür“ und will juristisch gegen die Entscheidungen vorgehen. Bothe hat seine Klage bereits angekündigt.
Befürworter des Verfahrens verweisen darauf, dass das neue Kommunalwahlrecht für alle Parteien gleich gilt und die Wahlausschüsse unabhängige Gremien sind. Wer ein Amt mit besonderer Verantwortung für die öffentliche Verwaltung übernimmt, müsse auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.
Unterschiedliche Ergebnisse im gleichen Verfahren
Das Verfahren führte zu unterschiedlichen Ergebnissen. Manche AfD-Kandidaten wurden nach Prüfung zugelassen, andere ausgeschlossen, bei einigen wurde das Verfahren gar nicht erst eingeleitet.
Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen örtlichen Wahlausschüssen, die die vorliegenden Erkenntnisse im Einzelfall bewerten. Eine einheitliche landesweite Linie gibt es nicht.
Die Ausschlüsse betreffen Kandidaten für verschiedene kommunale Spitzenämter, darunter Bürgermeisterposten und das Amt des Landrats in Lüneburg.
Rechtliche Auseinandersetzungen stehen bevor
Mit der Kommunalwahl am 13. September setzt Niedersachsen den Verfassungstreue-Check für Kandidaten erstmals ein. Einige AfD-Bewerber wurden zugelassen, mindestens vier nicht. Ob die Ausschlüsse vor Gericht standhalten, ist offen.
