Die Temperaturen klettern auf über 30 Grad, die Klassenräume heizen sich auf. Für Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen und Bremen stellt sich dann eine zentrale Frage: Gibt es Hitzefrei? Die Antwort hängt von klaren Regeln ab, die beide Bundesländer festgelegt haben.
Schulleitung entscheidet, nicht das Kultusministerium
In Niedersachsen gibt es keine landesweite Außentemperatur, ab der der Unterricht automatisch endet. Die Entscheidung liegt bei der jeweiligen Schulleitung vor Ort. Das Niedersächsische Kultusministerium hat dafür jedoch klare Rahmenbedingungen festgelegt. Diese gelten für Grundschulen, die Mittel- und Oberstufe sowie unter bestimmten Voraussetzungen für Berufsschulen.
Maßgeblich ist nicht die Außentemperatur, sondern die Temperatur im Schulgebäude. Konkret wird ein Raum gemessen, dessen Temperatur der Durchschnittstemperatur im Gebäude entspricht. Dieser Wert ist die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.
Ab 25 Grad im Gebäude greift die Regelung
Die entscheidende Marke liegt bei 25 Grad Celsius im Schulgebäude. Wird dieser Wert während einer laufenden Unterrichtsstunde festgestellt, kann der Unterricht spätestens zum Ende dieser Stunde beendet werden. Das gilt für Grundschülerinnen und Grundschüler.
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 gilt eine etwas andere Regelung. Bei ihnen kann der Unterricht nach der jeweils darauffolgenden Stunde frühzeitig enden. Ältere Jahrgänge haben demnach weniger Anspruch auf einen raschen Unterrichtsschluss.
Aktuelle Schulausfälle online einsehbar
Eltern und Schüler müssen nicht auf einen Anruf der Schule warten. Eine aktuelle Übersicht über Unterrichtsausfälle in Niedersachsen ist über ein offizielles Online-Portal des Landes abrufbar. Dort werden Meldungen der Schulen zeitnah veröffentlicht.
Auch Bremen setzt auf Eigenverantwortung der Schulen
Im Bundesland Bremen gilt ein ähnliches Prinzip. Auch dort entscheidet die Schulleitung eigenständig über Hitzefrei. Die Grundlage ist ebenfalls die Innentemperatur des Schulgebäudes, nicht der Wert am Thermometer im Freien.
Für Bremer Grundschulen gilt: Wird eine Temperatur von mindestens 25 Grad im Schulgebäude festgestellt, kann der Unterricht zum Ende der laufenden Stunde beendet werden. Die Regelung entspricht damit der niedersächsischen Praxis für jüngere Schüler.
Für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 in Bremen kann der Unterricht nach der darauffolgenden Stunde frühzeitig enden. Auch hier gelten für ältere Schülerinnen und Schüler etwas längere Wartezeiten als für die Jüngsten.
Kein automatischer Anspruch, aber klare Kriterien
Eines gilt in beiden Bundesländern gleichermaßen: Hitzefrei ist kein Recht, das Schüler einfordern können. Es ist eine Schutzmaßnahme, die Schulleitungen bei Bedarf anwenden. Die Regeln geben ihnen dafür einen verlässlichen Rahmen.
Eltern sollten daher nicht davon ausgehen, dass ihr Kind bei hohen Außentemperaturen automatisch früher nach Hause kommt. Entscheidend ist allein die gemessene Temperatur im Inneren des Schulgebäudes.
Fazit
Die Hitzefrei-Regelungen in Niedersachsen und Bremen sind klar strukturiert. Beide Länder setzen auf die Verantwortung der Schulleitung vor Ort. Die Messung der Innentemperatur ab 25 Grad ist der entscheidende Auslöser. Grundschüler profitieren früher von der Regelung als ältere Jahrgänge. Wer auf dem aktuellen Stand bleiben will, kann Schulausfälle in Niedersachsen online verfolgen.
