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Ein jahrhundertealter Vertrag bremst den Windkraftausbau in Niedersachsen. Das Land fordert Ausnahmeregelungen. Hintergrund ist ein historisches Abkommen, das bis heute rechtliche Wirkung hat und den Bau neuer Windanlagen in bestimmten Gebieten einschränkt.
Was steckt hinter dem alten Vertrag?
Das fragliche Dokument stammt aus dem frühen 19. Jahrhundert. Es handelt sich um einen Gebietsvertrag, der Nutzungsrechte und Einschränkungen für bestimmte Flächen festlegt. Diese Regelungen gelten bis heute. Für moderne Windenergieanlagen war damals keine Ausnahme vorgesehen.
Das Problem ist konkret: Auf Flächen, die unter den historischen Vertrag fallen, können Netzbetreiber und Investoren keine neuen Windparks errichten. Die betroffenen Gebiete liegen in Niedersachsen, das zu den windreichsten Bundesländern gehört. Gerade hier ist der Ausbaudruck besonders hoch.
Die Landesregierung in Hannover sieht dringenden Handlungsbedarf. Sie hat sich an die zuständigen Stellen gewandt und Ausnahmen vom historischen Vertragswerk beantragt. Ziel ist es, die blockierten Flächen wieder für die Windenergie zu öffnen.
Niedersachsen unter doppeltem Druck
Der Konflikt um den alten Vertrag trifft Niedersachsen zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Der Bund hat jüngst das sogenannte Reiche-Gesetz verabschiedet. Es erlaubt Netzbetreibern, neue Anträge für Wind- oder Solarparks abzulehnen. Voraussetzung: Das Netz muss so ausgelastet sein, dass Anlagen regelmäßig gedrosselt werden mussten.
Von dieser Bundesregelung ist Niedersachsen besonders betroffen. Das gilt für die Windenergie entlang der Küste ebenso wie für Solarstrom im Binnenland. Das Land steht damit vor zwei Hindernissen: dem neuen Bundesgesetz und dem alten Gebietsvertrag.
Netzauslastung als Bremse
Das Stromnetz in Niedersachsen ist an vielen Stellen stark ausgelastet. Windanlagen mussten in der Vergangenheit häufig ihre Leistung drosseln, weil mehr Strom erzeugt wurde, als das Netz abtransportieren konnte. Fachleute nennen das Einspeisemanagement.
Künftig können Netzbetreiber unter den neuen Bundesregeln genau das als Argument nutzen, um Neuanträge abzulehnen. Für Investoren bedeutet das: Planungssicherheit fehlt. Projekte können scheitern, bevor sie begonnen haben.
Landesregierung verlangt Handlungsspielraum
Die niedersächsische Landesregierung will das nicht hinnehmen. Sie fordert für den historischen Vertrag Ausnahmen, die den Bau von Windanlagen in bisher gesperrten Gebieten ermöglichen. Damit will das Land die wegfallenden Flächen zumindest teilweise kompensieren.
Niedersachsen hat sich ehrgeizige Ziele beim Ausbau erneuerbarer Energien gesetzt und will beim Ausbau vorn liegen. Blockaden durch veraltete Vertragswerke stehen dem entgegen.
Reaktionen aus der Branche
Aus der Windkraftbranche kommt Unterstützung für den Vorstoß der Landesregierung. Planungshemmnisse seien das größte Problem beim Ausbau. Jede zusätzliche rechtliche Hürde verzögere Projekte um Jahre. Investoren benötigten klare Rahmenbedingungen.
Kritiker mahnen zur Sorgfalt. Alte Verträge hätten oft auch Schutzfunktionen für Natur und Anwohner. Eine pauschale Aushebelung sei keine Lösung. Gefordert wird eine genaue Prüfung, welche Flächen tatsächlich für Windkraft geeignet sind.
Alte Rechte gegen neue Ziele
Die Energiewende braucht Flächen, Netzkapazität und rechtliche Klarheit. Der 200 Jahre alte Vertrag ist dabei nur ein Problem unter mehreren. Das neue Bundesgesetz verschärft die Lage zusätzlich.
Ob Hannover mit seinem Antrag auf Ausnahmen Erfolg hat, ist offen. Der Ausbau der Windenergie in Niedersachsen wird komplizierter, nicht einfacher. Die Landesregierung muss auf mehreren Feldern gleichzeitig agieren.
