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Die Landesregierung in Hannover hat einen Gesetzentwurf zur Psychosozialen Notfallversorgung freigegeben. Das Kabinett beschloss, den Entwurf in den Landtag einzubringen. Ziel ist eine verbindliche gesetzliche Grundlage für die PSNV in ganz Niedersachsen.
Was die PSNV leistet
Die Psychosoziale Notfallversorgung kümmert sich um Menschen in seelischen Ausnahmesituationen. Dazu gehören Betroffene nach schweren Unfällen, Angehörige von Verstorbenen und Einsatzkräfte. Bisher gibt es in Niedersachsen keine einheitliche gesetzliche Regelung dafür. Das soll sich ändern.
Künftig soll die PSNV nicht mehr nur bei Großschadenslagen greifen. Auch bei alltäglichen Einsätzen, etwa nach Verkehrsunfällen, sollen psychosoziale Helfer eingesetzt werden können.
Einheitliche Strukturen statt Flickenteppich
Bislang ist die PSNV in Niedersachsen regional unterschiedlich organisiert. Manche Landkreise haben gut ausgebaute Strukturen, andere nicht. Der Gesetzentwurf soll diesen Flickenteppich beenden. Verbindliche Standards sollen landesweit gelten.
Der Niedersächsische Landkreistag begrüßt das Vorhaben ausdrücklich. Die Organisation sieht die PSNV als wichtigen Baustein für die Krisenfestigkeit des Landes. Schwere Unglücksfälle und Katastrophen hinterlassen demnach nicht nur körperliche Schäden.
Freistellung für Ehrenamtliche geplant
Ein zentraler Punkt des Entwurfs betrifft das Ehrenamt. Freiwillige PSNV-Kräfte sollen künftig einen gesetzlichen Freistellungsanspruch gegenüber ihren Arbeitgebern erhalten. Das ist bisher nicht geregelt. Viele Ehrenamtliche sind auf das Wohlwollen ihres Arbeitgebers angewiesen.
Mit dem Freistellungsanspruch würde Niedersachsen eine Lücke schließen. Vergleichbare Regelungen kennt das Land bereits aus dem Katastrophenschutz für andere Hilfsorganisationen.
Landtag muss noch zustimmen
Der Kabinettsbeschluss ist erst der Auftakt. Der Gesetzentwurf muss nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Der Landtag in Hannover berät und entscheidet abschließend. Wann die erste Lesung stattfindet, ist noch nicht bekannt.
Mit einem eigenständigen PSNV-Gesetz wäre Niedersachsen unter den Bundesländern ein Vorreiter. Viele Länder regeln die psychosoziale Notfallversorgung bislang nur über untergeordnete Vorschriften oder gar nicht gesondert.
