Im niedersächsischen Landtag zeichnet sich eine Mehrheit für einen weitreichenden Schritt ab. Die 146 Abgeordneten sollen künftig Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Hintergrund ist die geplante Rentenreform der Bundesregierung, die auch Politiker in das allgemeine System einbeziehen will.
Bisher kein Beitrag zur Rentenkasse
Bislang zahlen Landtagsabgeordnete in Niedersachsen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Stattdessen erwerben sie für jedes Mandatsjahr einen Versorgungsanspruch in Höhe von 2,5 Prozent ihrer Diäten. Diese Altersversorgung wird direkt aus Steuermitteln finanziert.
Dieses Modell gilt bundesweit für die meisten Parlamente. Bundestagsabgeordnete sind ebenfalls nicht rentenversicherungspflichtig. Einige Länder wie Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg haben eigene Versorgungswerke eingerichtet. In die gesetzliche Rentenkasse zahlen aber auch dort die Abgeordneten nicht ein.
Bundesreform gibt den Anstoß
Die Bundesregierung plant eine umfassende Rentenreform. Bestandteil der Diskussion ist die Ausweitung des Kreises der Einzahler. Künftig sollen demnach auch Politiker in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen müssen. Beamte sind von diesem Vorhaben auf Bundesebene bislang ausgenommen.
Der niedersächsische Landtag reagiert auf diese bundespolitische Entwicklung. Eine Mehrheit der Fraktionen signalisiert Bereitschaft, das Versorgungssystem der Abgeordneten entsprechend anzupassen. Details zur konkreten Umsetzung sind noch offen.
Breite politische Unterstützung für den Wechsel
Die Forderung, Politiker in die Rentenkasse zu integrieren, ist nicht neu. Der Bund der Steuerzahler spricht sich seit Jahren dafür aus. Dessen Präsident Reiner Holznagel hat wiederholt betont, dass Politiker diesen Schritt auf Podien regelmäßig befürworten. An der praktischen Umsetzung hapere es aber bisher.
Auch aus der Bundespolitik kommen entsprechende Signale. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese hatte bereits Ende 2024 geprüft, ob die Einzahlerbasis für die gesetzliche Rentenversicherung erweitert werden sollte. Das BSW um Sahra Wagenknecht fordert, dass Abgeordnete und Minister normale Rentenansprüche erwerben sollen.
Vertrauen in das System stärken
Befürworter des Wechsels argumentieren mit dem Vertrauen in die gesetzliche Rente. Wer selbst in das System einzahlt, hat ein Interesse daran, es stabil zu halten. Politiker, die auf dieselbe Rentenversicherung angewiesen sind wie Millionen Bürger, würden das System glaubwürdiger vertreten.
Kritiker verweisen auf die Besonderheiten des Abgeordnetenmandats. Ein Mandat ist zeitlich begrenzt. Viele Abgeordnete üben ihren Beruf nur für wenige Wahlperioden aus. Ein nahtloser Übergang in die gesetzliche Rentenversicherung wirft deshalb praktische Fragen auf, etwa zur Anrechnung von Beitragszeiten.
Niedersachsen als möglicher Vorreiter
Sollte der niedersächsische Landtag den Schritt vollziehen, wäre das Land eines der ersten in Deutschland mit einer entsprechenden Regelung. Bislang hat kein Flächenland seine Abgeordneten vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung integriert.
Die konkrete Ausgestaltung muss noch in den Fraktionen beraten werden. Offen ist unter anderem, ob der Arbeitgeberanteil vom Land übernommen wird und wie die bisherigen Versorgungsansprüche behandelt werden. Eine Entscheidung im Landtag könnte in den kommenden Monaten fallen.
Fazit
Der Vorstoß aus Hannover ist ein klares politisches Signal. Niedersachsens Landtag will mit dem historischen Sonderstatus der Abgeordnetenversorgung brechen. Ob der Beschluss tatsächlich kommt und wie er im Detail aussieht, wird die parlamentarische Beratung zeigen. Der Druck aus der Bevölkerung und aus der Bundespolitik ist jedenfalls spürbar.
