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Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage der B.H. Holding auf Entschädigung in Höhe von rund 27,5 Millionen Euro abgewiesen. Die Konzernobergesellschaft, zu der die Handelsketten Tedi und Woolworth gehören, hatte Niedersachsen wegen Corona-bedingter Schließungen verklagt. Das Gericht sah keinen Anspruch auf Entschädigung.
Streit um Ungleichbehandlung im Lockdown
Während der Corona-Pandemie mussten Tedi und Woolworth ihre Filialen in Niedersachsen schließen. Andere Händler durften geöffnet bleiben. Die B.H. Holding bewertete das als unfaire Behandlung und forderte vom Land Niedersachsen Schadensersatz für entgangene Einnahmen.
Der Konzern argumentierte, die damaligen Regelungen hätten Tedi und Woolworth gegenüber Konkurrenten benachteiligt. Supermärkte und andere Geschäfte des täglichen Bedarfs durften während der Lockdowns weiterbetrieben werden. Tedi und Woolworth fielen unter die Schließungspflicht.
Gericht: Kein rechtlicher Anspruch auf Entschädigung
Das Verwaltungsgericht Hannover folgte der Argumentation des Unternehmens nicht und wies die Klage vollständig ab. Nach Einschätzung des Gerichts besteht kein Entschädigungsanspruch für die damaligen Betriebsschließungen.
Das Urteil steht nicht allein: Das Landgericht Stuttgart hatte eine vergleichbare Klage der B.H. Holding gegen das Land Baden-Württemberg ebenfalls abgewiesen. Dort hatte der Konzern mehr als 32 Millionen Euro gefordert.
Grundsatzfrage der Pandemiepolitik
Die Klagen von Tedi und Woolworth berühren eine Grundsatzfrage der Pandemiepolitik. Viele Händler sahen sich durch die Lockdown-Regeln ungleich behandelt: Lebensmittelhändler und Apotheken blieben geöffnet, Textil- und Sortimentshändler mussten schließen.
Tedi und Woolworth führen ein breites Sortiment mit Haushaltswaren, Spielzeug und Textilien. Das Unternehmen sah sich deshalb mit Supermärkten vergleichbar und wehrte sich gegen die Schließungspflicht.
Klagen gegen mehrere Bundesländer
Die B.H. Holding hat nicht nur Niedersachsen verklagt, sondern auch andere Bundesländer. In Baden-Württemberg scheiterte die Klage bereits vor dem Landgericht Stuttgart. Beide Gerichte kamen zu übereinstimmenden Ergebnissen.
Für das Land Niedersachsen ist das Urteil eine Entlastung. Eine Entschädigungszahlung von 27,5 Millionen Euro hätte den Landeshaushalt erheblich belastet. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Das Unternehmen kann in die nächste Instanz gehen.
Weiteres Vorgehen offen
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass für Corona-bedingte Betriebsschließungen kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Land besteht. Die B.H. Holding ist mit ihrer Klage gescheitert. Ob das Unternehmen den Rechtsweg weiter beschreitet, ist noch nicht bekannt. Die Frage, ob die Lockdown-Regeln Händler wie Tedi und Woolworth rechtswidrig benachteiligten, ist damit noch nicht abschließend geklärt.
