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Ein verurteilter Windkraft-Betrüger aus dem Emsland sitzt offenbar in Moskau, während deutsche Behörden nach ihm fahnden. Hendrik Holt aus Haselünne kehrte am Dienstag, dem 26. August 2026, nicht von einem genehmigten Freigang in die Justizvollzugsanstalt Heidering bei Berlin zurück. Seitdem ist er auf der Flucht.
Freigang ohne Rückkehr: Wie Holt verschwand
Holt saß im offenen Vollzug in der JVA Heidering, südlich von Berlin. Dort hatte er einen genehmigten, unbegleiteten Ausgang. Diese Vergünstigung nutzte er zur Flucht. Er kehrte schlicht nicht zurück.
Er war wegen Betruges im Zusammenhang mit Windkraftprojekten zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Mit fragwürdigen Geschäftsmodellen soll er Anleger um Millionenbeträge gebracht haben.
Instagram-Post: Grüße aus der russischen Hauptstadt
Kurz nach seiner Flucht tauchte ein Beitrag auf Holts Instagram-Kanal auf. Darin schrieb er sinngemäß, er sende Grüße aus Moskau. Der Kaviar sei fantastisch. Auf Nachfrage ließ er verlauten, er bleibe vorerst in Moskau.
Ob diese Aussagen der Wahrheit entsprechen, ist offen. Holt könnte die Posts auch bewusst gestreut haben, um Ermittler auf eine falsche Fährte zu locken. Belegt ist allein: Sein tatsächlicher Aufenthaltsort ist unbekannt.
Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ist mit dem Fall befasst. Sie hat sich bislang nicht öffentlich zu möglichen Auslieferungsverfahren oder konkreten Fahndungsmaßnahmen geäußert. Ein Auslieferungsabkommen zwischen Deutschland und Russland existiert nicht. Eine Rückführung von russischem Territorium wäre damit rechtlich kaum durchsetzbar.
Offener Vollzug: Wie konnte das passieren?
Der Fall wirft Fragen zur Sicherheitspraxis im offenen Vollzug auf. Verurteilte erhalten dort unter bestimmten Voraussetzungen unbegleitete Ausgänge, um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorzubereiten.
Dieses System setzt auf Vertrauen. Dass ein wegen Millionenbetrugs Verurteilter diese Vergünstigung erhielt, dürfte die Debatte über Kriterien und Kontrollen neu entfachen. Niedersächsische Justizpolitiker haben sich bislang nicht öffentlich zu dem Vorfall geäußert, da die betreffende Haftanstalt in Brandenburg liegt.
Kein Auslieferungsvertrag mit Russland
Sollte Holt tatsächlich russisches Territorium erreicht haben, stehen deutsche Behörden vor einem grundsätzlichen Problem. Russland liefert keine Verurteilten an Deutschland aus. Internationale Haftbefehle entfalten dort keine Wirkung. Die Justiz wäre auf Holts freiwillige Rückkehr angewiesen.
Holt hatte bereits vor der Flucht öffentlich über mögliche Geschäftspläne gesprochen. Medienberichten zufolge soll er sogar ein Comeback in einer anderen Branche erwogen haben. Die provokativen Social-Media-Posts nach der Flucht deuten darauf hin, dass er die Öffentlichkeit bewusst sucht.
Fahndung mit ungewissem Ausgang
Wenn die Spur tatsächlich nach Moskau führt, sind die rechtlichen Möglichkeiten der deutschen Justiz gering. Die Behörden fahnden, doch ein konkretes Ergebnis ist nicht absehbar.
