Die Sommerferien stehen vor der Tür. Viele Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen nutzen die freie Zeit, um Geld zu verdienen. Doch wer unvorbereitet loslegt, riskiert Ärger. Ohne schriftlichen Vertrag sind Lohn und Arbeitszeiten im Streitfall kaum durchzusetzen.
Vertrag vor dem ersten Arbeitstag
Der wichtigste Grundsatz lautet: kein Arbeitsbeginn ohne schriftlichen Vertrag. Das gilt für jeden Ferienjob, egal ob im Supermarkt, im Lager oder auf dem Bauernhof. Der Vertrag regelt Arbeitszeit, Lohn und Dauer des Jobs. Er schützt beide Seiten.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten. Schüler sollten darauf bestehen. Wer mündliche Absprachen akzeptiert, steht im Streitfall meist schlechter da.
Gesetzliche Grenzen für Minderjährige
Für Schüler unter 18 Jahren gelten besondere Regeln. Das Jugendarbeitsschutzgesetz setzt klare Grenzen. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen höchstens vier Wochen im Jahr als Ferienhelfer arbeiten. Die tägliche Arbeitszeit ist auf acht Stunden begrenzt.
Nachtarbeit ist für Minderjährige grundsätzlich verboten. Gleiches gilt für Überstunden. Wochenendarbeit ist nur in bestimmten Branchen erlaubt. Schüler und Eltern sollten den Vertrag genau prüfen, bevor sie unterschreiben.
Mindestalter beachten
Kinder unter 15 Jahren dürfen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Ausnahmen gelten etwa für leichte Tätigkeiten wie die Zeitungsaustragerroute. Aber auch dabei gelten strenge Auflagen. Die Eltern müssen zustimmen.
Mindestlohn gilt auch für Schüler
Wer 18 Jahre oder älter ist, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Dieser beträgt seit Januar 2024 bundesweit 12,41 Euro pro Stunde. Ab Januar 2025 stieg er auf 12,82 Euro. Für jüngere Schüler kann ein niedrigerer Lohn vereinbart werden. Dennoch sollten auch sie den vereinbarten Stundenlohn schriftlich festhalten.
Arbeitgeber, die den Mindestlohn unterschreiten, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Schüler, die das Gefühl haben, zu wenig bezahlt zu werden, können sich an den Zoll wenden. Der Zoll kontrolliert in Deutschland die Einhaltung des Mindestlohns.
Steuern und Sozialabgaben
Ferienjobs sind in der Regel sozialversicherungsfrei, wenn sie auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt sind. Das nennt sich kurzfristige Beschäftigung. Lohnsteuer kann trotzdem anfallen. Die Höhe hängt vom Verdienst ab.
Schüler, die im Jahr wenig verdienen, können zu viel gezahlte Lohnsteuer über eine Steuererklärung zurückfordern. Eltern sollten prüfen, ob der Ferienjob Auswirkungen auf Kindergeld oder Familienversicherung hat.
Krankenversicherung beachten
Schüler sind in der Regel über ihre Eltern familienversichert. Diese kostenlose Mitversicherung bleibt bei einem Ferienjob erhalten, solange bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die monatliche Grenze liegt derzeit bei 505 Euro. Wer mehr verdient, muss selbst Beiträge zahlen.
Worauf Schüler besonders achten sollten
Vor der Unterschrift lohnt ein genauer Blick auf den Vertrag. Stundenlohn, Gesamtstunden und Enddatum müssen klar geregelt sein. Überstunden sollten im Voraus abgeklärt werden. Pausen und Ruhezeiten sind gesetzlich vorgeschrieben.
Bei Unsicherheiten helfen die Jugendberufsagenturen in Niedersachsen. Auch Gewerkschaften wie ver.di und die IG Metall beraten Schüler kostenlos zu ihren Rechten im Ferienjob.
Fazit
Ein Ferienjob ist eine gute Möglichkeit, eigenes Geld zu verdienen und erste Berufserfahrung zu sammeln. Wer seine Rechte kennt und auf einen schriftlichen Vertrag besteht, ist gut geschützt. Der Blick ins Jugendarbeitsschutzgesetz lohnt sich vor dem ersten Arbeitstag.
