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Ein Pferd im Landkreis Northeim hat sich mit dem Virus der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer infiziert. Das Tier wurde bereits eingeschläfert. Für alle Pferdehalter im Sperrbezirk gelten strenge Auflagen. Es ist der erste bestätigte Fall dieser Tierseuche in Niedersachsen seit 2017.
Was ist die Ansteckende Blutarmut der Einhufer?
Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer, kurz EIA, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit. Sie befällt ausschließlich Einhufer: Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel. Die Krankheit ist unheilbar, eine Behandlung gibt es nicht.
Typische Krankheitszeichen sind hohes Fieber, Apathie und ausgeprägte Schwäche. Auch äußerlich gesunde Tiere können das Virus in sich tragen und weitergeben. Infizierte Tiere werden zu lebenslangen Virusträgern. Nach EU-Tiergesundheitsrecht ist EIA eine meldepflichtige Seuche der Kategorie D und E.
Das betroffene Tier hatte sich laut Landkreis Northeim vor seiner Infektion im Ausland befunden. Wie es zur Übertragung kam, wird untersucht. Das Virus wird vor allem durch blutsaugende Insekten wie Bremsen übertragen.
Sperrbezirk eingerichtet: Was Halter jetzt tun müssen
Der Landkreis Northeim hat einen Sperrbezirk rund um den Fundort eingerichtet. Für alle Einhufer innerhalb dieses Bereichs gilt Stallpflicht. Die Tiere dürfen das Gebiet nur mit einer behördlichen Genehmigung verlassen.
Halterinnen und Halter sind verpflichtet, dem Fachbereich Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen des Landkreises unverzüglich Meldung zu erstatten. Gemeldet werden müssen die Anzahl der gehaltenen Einhufer, ihr Standort sowie die Zahl verendeter oder erkrankter Tiere. Alle Pferde im Umkreis sollen untersucht werden.
Tötung infizierter Tiere gesetzlich vorgeschrieben
Infizierte Einhufer müssen getötet werden. Das schreibt das EU-Tiergesundheitsrecht vor, Ausnahmen gibt es nicht. Der Landkreis Northeim koordiniert die weiteren Untersuchungsmaßnahmen, alle Tiere im Sperrbezirk werden auf EIA getestet.
Erster Fall seit fast einem Jahrzehnt
Niedersachsen hatte zuletzt 2017 einen bestätigten EIA-Fall verzeichnet. Der aktuelle Nachweis im Landkreis Northeim ist damit nach fast neun Jahren der erste im Bundesland.
EIA tritt in Mitteleuropa deutlich seltener auf als in südlichen oder östlichen Teilen des Kontinents. Eingeführte Tiere aus dem Ausland gelten als häufige Quelle für neue Ausbrüche. Der Landkreis Northeim bestätigte, dass das betroffene Pferd zuletzt im Ausland war.
Meldepflicht für Halter im Sperrbezirk
Wer Einhufer im Sperrbezirk hält, muss seine Tiere beim Veterinäramt melden. Der Landkreis hat dafür klare Fristen und Vorgaben formuliert.
