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Martina Müller arbeitete 15 Jahre lang in einem Hospiz im Landkreis Friesland. Dann kam die Kündigung. Der Grund: Sie kandidiert bei der Kommunalwahl in Niedersachsen für die AfD. Der kirchliche Träger, ein Diakonie-Verein, sieht darin einen Verstoß gegen die Grundwerte der Evangelischen Kirche.
Kandidatur als Kündigungsgrund
Die 60-jährige Müller tritt bei der anstehenden Kommunalwahl für den Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland an. Der Diakonie-Verein als Träger des Hospizes sieht das als Problem. Beschäftigte seien verpflichtet, auch außerhalb des Dienstes die Grundwerte der Evangelischen Kirche zu achten, erklärte der kirchliche Arbeitgeber.
Die AfD Niedersachsen wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Ein Gericht beschrieb den Landesverband als verfassungsfeindlich geprägt. Darauf stützt der Träger offenbar seine Entscheidung.
Betroffene macht Fall öffentlich
Martina Müller machte die Kündigung selbst publik. Sie veröffentlichte ein Video gemeinsam mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert. Das Video verbreitete sich in sozialen Medien. Müller akzeptiert die Kündigung nicht und geht rechtlich dagegen vor.
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf. Darf ein kirchlicher Arbeitgeber kündigen, weil ein Mitarbeiter für eine bestimmte Partei kandidiert? Und wo endet das Recht auf politische Betätigung außerhalb der Arbeit?
Kirchliches Arbeitsrecht als Besonderheit
Kirchliche Träger in Deutschland haben im Arbeitsrecht besondere Rechte. Sie können von Mitarbeitern verlangen, dass diese sich auch privat an kirchliche Werte halten. Dieses sogenannte kirchliche Selbstbestimmungsrecht ist gesetzlich verankert.
Ob die Kandidatur für eine vom Verfassungsschutz beobachtete Partei eine solche Pflichtverletzung darstellt, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Für Arbeitgeber besteht dabei Spielraum, abhängig davon, wie konkret die Tätigkeit gegen kirchliche Grundwerte verstößt.
AfD Niedersachsen unter Beobachtung
Der Verfassungsschutz stuft die AfD Niedersachsen als Beobachtungsobjekt ein. Ein Gericht bezeichnete den Landesverband als verfassungsfeindlich geprägt. Diese Einschätzung dürfte im arbeitsrechtlichen Streit eine Rolle spielen.
Ausblick
Ob die Kündigung vor einem Arbeitsgericht standhält, ist offen. Müller hat angekündigt, sich zu wehren. Der Ausgang des Verfahrens könnte für ähnliche Fälle bei kirchlichen Trägern in Niedersachsen als Präzedenz gelten.
