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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage des Umweltverbands BUND gegen einen Teilabschnitt der geplanten Autobahn 39 abgewiesen. Konkret ging es um den siebten Bauabschnitt des sogenannten Lückenschlusses zwischen Wolfsburg und Lüneburg. Das Gericht befand die überarbeiteten Planunterlagen des Landes Niedersachsen für rechtmäßig.
Der Streit um Abschnitt sieben
Das betroffene Teilstück ist 14,2 Kilometer lang und verbindet die Anschlussstellen Weyhausen und Ehra. Derzeit endet die A39 aus südlicher Richtung kommend in Weyhausen. Bis nach Lüneburg klafft eine jahrzehntelange Lücke im Autobahnnetz Ostniedersachsens.
Der BUND hatte gegen einen Planfeststellungsbeschluss geklagt. Das Gericht gab dem Verband zunächst in Teilen recht. Das Land Niedersachsen reagierte darauf und überarbeitete den Beschluss im Jahr 2024. Die Baupläne selbst blieben dabei im Wesentlichen unverändert.
Der BUND klagte erneut, diesmal ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hielt die Nachbesserungen des Landes für ausreichend. Die Einwände des Umweltverbands überzeugten die Richter nicht.
Jahrzehnte alter Konflikt zwischen Verkehr und Naturschutz
Die A39 ist eines der umstrittensten Infrastrukturprojekte in Niedersachsen. Befürworter sehen in ihr eine wichtige Verkehrsader für die wirtschaftlich schwache Region zwischen Lüneburg und Wolfsburg. Kritiker und Umweltschutzorganisationen lehnen den Neubau seit Jahrzehnten ab.
Der BUND argumentiert, der Bau schade Natur und Landschaft erheblich. Die Trasse verläuft durch Gebiete, die als ökologisch wertvoll gelten. Der Verband sieht Tier- und Pflanzenarten sowie Schutzgebiete durch das Projekt in Gefahr.
Planungsgeschichte zieht sich über Jahrzehnte
Die Idee eines vollständigen Lückenschlusses der A39 ist nicht neu. Pläne dafür existieren seit den 1970er Jahren. Seitdem wechselten sich politische Unterstützung, rechtliche Hürden und Finanzierungsdebatten ab. Der Streit vor dem Bundesverwaltungsgericht ist das jüngste Kapitel dieser langen Geschichte.
Niedersachsen hat erhebliche Planungsressourcen in das Projekt investiert. Die Landesbehörden überarbeiteten den Planfeststellungsbeschluss nach dem ersten gerichtlichen Rückschlag zügig. Das Gericht akzeptierte diese Nachbesserungen und wies die zweite Klage ab.
Urteil räumt Hürde aus dem Weg, sichert keinen Baubeginn
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts räumt eine rechtliche Hürde für den Bauabschnitt sieben aus dem Weg. Der Baubeginn ist damit aber nicht gesichert.
Für die übrigen Abschnitte des Lückenschlusses stehen eigene Planfeststellungsverfahren aus. Jeder Abschnitt kann erneut Gegenstand von Klagen werden. Ob und wann die gesamte Strecke zwischen Wolfsburg und Lüneburg tatsächlich gebaut wird, ist offen.
Hinzu kommt die Frage der Finanzierung. Große Infrastrukturprojekte stehen bundesweit unter Kostendruck. Haushaltslage und politische Prioritäten können Bauzeitpläne verschieben, selbst wenn alle rechtlichen Hürden überwunden sind.
BUND prüft weitere Schritte
Der BUND hat sich bisher nicht abschließend zu einem möglichen Vorgehen nach dem Urteil geäußert. Für weitere Abschnitte der A39 besteht grundsätzlich die Möglichkeit erneuter Klagen. Der Verband hat in der Vergangenheit gezeigt, dass er bereit ist, langwierige Rechtsstreitigkeiten zu führen.
Etappensieg für das Land, Gesamtprojekt bleibt unsicher
Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Land Niedersachsen einen Etappensieg beschert. Der siebte Bauabschnitt der A39 ist rechtlich weniger belastet als zuvor. An der grundsätzlichen Unsicherheit über das Gesamtprojekt ändert das nichts. Der Lückenschluss zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt ein politisch und rechtlich komplexes Vorhaben. Weitere Auseinandersetzungen sind wahrscheinlich.
