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Ein Pferd im Landkreis Northeim hat sich mit der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer infiziert. Die Behörden haben einen Sperrbezirk eingerichtet. Alle Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel in der betroffenen Zone müssen im Stall bleiben. Das erkrankte Tier wurde eingeschläfert.
Auslandsaufenthalt als Ursprung der Infektion
Das betroffene Pferd hatte sich vor seiner Erkrankung im Ausland befunden. Das teilte der Landkreis Northeim mit. Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer ist in Deutschland nicht heimisch. Das Virus wird in der Regel durch Insekten übertragen, vor allem durch blutsaugende Fliegen.
Für den Erreger gibt es keine zugelassene Behandlung. Infizierte Tiere müssen nach geltendem Tierseuchenrecht getötet werden.
Was die Stallpflicht bedeutet
Im Sperrbezirk gilt für alle Einhufer eine strikte Stallpflicht. Betroffen sind Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel. Ziel ist es, weitere Ansteckungen zu verhindern.
Auch äußerlich gesunde Tiere können das Virus in sich tragen. Sie zeigen keine Symptome, sind aber dennoch potenziell infektiös. Pferdehalter im Sperrbezirk müssen ihre Tiere daher konsequent absperren.
Behörden fordern Wachsamkeit bei Rückkehrern aus dem Ausland
Tiere, die aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt werden, können Erreger mitbringen, die hierzulande nicht vorkommen. Tierhalter, die ihre Pferde ins Ausland mitnehmen oder Tiere aus dem Ausland kaufen, sollten besonders wachsam sein.
Die Veterinärbehörden des Landkreises haben die notwendigen Maßnahmen eingeleitet: die Absperrung des Sperrbezirks, die Untersuchung der Kontakttiere und die Dokumentation aller Einhufer in der betroffenen Zone.
Keine Gefahr für Menschen
Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer ist keine Zoonose. Der Erreger überträgt sich nicht auf Menschen. Für die Bevölkerung besteht keine Gesundheitsgefahr.
Anders verhält es sich beim West-Nil-Virus, das ebenfalls Pferde in Niedersachsen befallen kann und auf Menschen übergehen kann. Mit der aktuellen Stallpflicht im Landkreis Northeim hat das West-Nil-Virus jedoch nichts zu tun. Die beiden Krankheiten sind voneinander unabhängig.
Konsequentes Handeln der Behörden
Das erkrankte Tier wurde eingeschläfert, ein Sperrbezirk wurde eingerichtet. Pferdehalter in der Region müssen die Auflagen einhalten, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.
