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Mehr als 20.677 Menschen in Niedersachsen sind ausreisepflichtig. Das geht aus Zahlen des Justizministeriums hervor, die für Ende Juni erhoben wurden. In Abschiebehaft sitzen davon lediglich 18 Personen. Die Kapazitäten des Landes reichen für rund 48 Plätze.
Tausende ohne gültigen Aufenthalt, kaum einer in Haft
Unter den 20.677 ausreisepflichtigen Personen befinden sich laut Justizministerium 11.726 abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Weitere rund 10.000 Asylsuchende in Niedersachsen sind geduldet. Das bedeutet: Ihre Abschiebung ist vorübergehend ausgesetzt, rechtlich aber nicht gesichert.
Die Abschiebehaftplätze des Landes sind weitgehend ungenutzt. Von den vorhandenen Kapazitäten sind aktuell nur 18 belegt. Selbst wenn alle Plätze ausgeschöpft würden, bliebe die Zahl im Verhältnis zur Gesamtgruppe verschwindend gering.
Innenministerin fordert vereinfachte Regeln
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens von der SPD macht rechtliche Hürden für die niedrige Zahl verantwortlich. Sie fordert weniger bürokratische Anforderungen bei der Beantragung von Abschiebehaft. Niedersachsen plant, dazu einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat einzubringen.
Behrens sieht Handlungsbedarf auf Bundesebene. Die geltenden Regelungen erschwerten es den Behörden, Abschiebehaft überhaupt zu beantragen. Gerichte lehnten Anträge häufig aus formalen Gründen ab.
Fehlendes Landesgesetz als weiteres Problem
Niedersachsen hat bis heute kein eigenes Abschiebehaftgesetz verabschiedet. Neben Niedersachsen ist Bayern das einzige Bundesland ohne ein solches Landesgesetz.
Kritiker aus der Zivilgesellschaft und Juristen bemängeln diesen Zustand seit Jahren. Ohne klare gesetzliche Grundlage fehlten verbindliche Standards für den Vollzug der Abschiebehaft – sowohl die Rechte der Inhaftierten als auch die Handlungsmöglichkeiten der Behörden betreffend.
Landesregierung lehnt Ausbau der Kapazitäten ab
Die Landesregierung hat sich gegen einen Ausbau der Abschiebehaftkapazitäten ausgesprochen. Die vorhandenen Plätze seien ausreichend, lautet die offizielle Position. Ein Ausbau sei weder geplant noch notwendig.
Diese Haltung stößt bei Kritikern auf Widerspruch. Befürworter einer restriktiveren Linie entgegnen, mehr Kapazität helfe ohnehin nicht, solange die Vollzugsbehörden an rechtliche Grenzen stoßen. Sie sehen die eigentliche Schwäche im Verfahrensrecht.
Zahlen im Vergleich
Niedersachsen ist flächenmäßig das zweitgrößte Bundesland und zählt rund acht Millionen Einwohner. Die Relation von 20.677 Ausreisepflichtigen zu 18 Inhaftierten zeigt, wie selten das Instrument der Abschiebehaft tatsächlich angewendet wird. Bundesweit ergibt sich ein ähnliches Bild, doch die Debatte in Niedersachsen ist durch das fehlende Landesgesetz besonders zugespitzt.
Politischer Handlungsdruck
Innenministerin Behrens setzt auf eine Reform des Bundesrechts. Gleichzeitig fehlt dem Land bis heute eine eigene gesetzliche Grundlage für die Abschiebehaft. Ob der geplante Bundesratsantrag daran etwas ändert, ist offen.
